Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ist die einfachere Form der Gewinnermittlung. Viele Einzelunternehmen und kleinere Betriebe in Wiener Neustadt und Umgebung kommen damit gut aus.
Einfacher heißt aber nicht, dass nichts zu beachten wäre. Ich trage Ihre Einnahmen und Ausgaben zusammen, ordne sie richtig zu und zeige Ihnen, was am Ende als Gewinn übrig bleibt.
Was ich für Sie übernehme
- Einnahmen und Ausgaben laufend erfassen
- Das Wareneingangsbuch führen, wenn Sie eines brauchen
- Das Anlagenverzeichnis für Ihre Anschaffungen führen
- Ihren Gewinn ermitteln und mit Ihnen besprechen
- Unterlagen übersichtlich für Ihre Steuerberatung aufbereiten
Wer die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nutzen kann
Entscheidend sind vor allem Rechtsform und Umsatz. Für eine erste Einschätzung helfen diese drei Punkte, im Einzelfall schauen wir uns Ihre Situation genauer an.
Stand: November 2026.
- Einzelunternehmen und Personengesellschaften Können sie nutzen, solange der Umsatz nicht in zwei aufeinanderfolgenden Jahren über 700.000 Euro oder in einem Jahr über 1.000.000 Euro liegt.
- Freie Berufe Für sie gelten diese Umsatzgrenzen nicht.
- GmbH und GmbH & Co KG Müssen unabhängig vom Umsatz doppelt buchen und bilanzieren. Hier kommt die laufende Buchhaltung infrage.
Was Sie darüber wissen sollten
Es zählt, wann das Geld fließt
Eine Rechnung vom Dezember, die Ihr Kunde erst im Jänner bezahlt, gehört grundsätzlich ins neue Jahr. Das nennt sich Zufluss-Abfluss-Prinzip. Für regelmäßig wiederkehrende Zahlungen rund um den Jahreswechsel gibt es Sonderregeln.
Größere Anschaffungen zählen anders
Ein Firmenauto oder eine Maschine wird in der Regel nicht auf einmal abgesetzt, sondern über mehrere Jahre abgeschrieben. Deshalb gehört zur Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ein Anlagenverzeichnis.
Wareneinkauf muss nachvollziehbar sein
Wer Waren einkauft, führt zusätzlich ein Wareneingangsbuch. Das fällt im Alltag leicht unter den Tisch und fehlt dann, wenn es gebraucht wird.
Mehr dazu in der Broschüre der Wirtschaftskammer.
Was nicht dazugehört
Die Einkommensteuererklärung gehört nicht zu meiner Berufsberechtigung. Dafür brauchen Sie eine Steuerberatung, die mit meiner Einnahmen-Ausgaben-Rechnung direkt weiterarbeiten kann.
Häufige Fragen zur Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
Was passiert, wenn mein Umsatz über die Grenze wächst?
Überschreiten Sie 700.000 Euro in zwei aufeinanderfolgenden Jahren, müssen Sie ab dem zweitfolgenden Geschäftsjahr doppelt buchen. Bei über 1.000.000 Euro in einem Jahr gilt das schon ab dem Folgejahr. Für freie Berufe gelten diese Grenzen nicht.
Sind Privatentnahmen Ausgaben?
Nein. Was Sie für sich privat vom Geschäftskonto abheben, mindert den Gewinn nicht. Deshalb ist es wichtig, private und betriebliche Zahlungen sauber zu trennen.
Kann ich die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung auch selbst machen?
Ja, das ist erlaubt, und bei sehr wenigen Belegen kann das gut funktionieren. Sobald Wareneinkauf, größere Anschaffungen oder Umsatzsteuer dazukommen, wird es schnell aufwendiger. Dann lohnt sich Unterstützung.
Gibt es eine einfachere Alternative?
Für manche Unternehmen kommt eine Pauschalierung infrage. Ob sie sich für Sie auszahlt, hängt von Ihren tatsächlichen Ausgaben ab. Das schauen wir uns am besten mit Ihren Zahlen an, bei steuerlichen Detailfragen zusammen mit Ihrer Steuerberatung.
Passt das zu Ihrem Unternehmen?
Das klären wir am schnellsten in einem kurzen Gespräch, auf Deutsch oder auf Türkisch.