Meine Leistungen
Als öffentlich bestellte Buchhalterin nach BiBuG betreue ich Unternehmen in Wiener Neustadt, Sollenau, Neunkirchen und Umgebung. Sie können einzelne Leistungen beauftragen oder mir die Buchhaltung als Ganzes übergeben.
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Laufende Buchhaltung
Verbuchung Ihrer Geschäftsfälle und Erstellung von Saldenlisten.
Sie geben mir Ihre Belege, ich verbuche sie und halte die Buchhaltung aktuell. Die Saldenliste zeigt Ihnen dann, wie die einzelnen Konten stehen. Fehlt ein Beleg oder fällt mir etwas auf, frage ich nach. Mehr zu Laufende Buchhaltung
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Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
Übersichtliche Erfassung Ihrer Einnahmen und Ausgaben sowie Ermittlung Ihres Gewinns.
Viele Einzelunternehmen und kleinere Betriebe ermitteln ihren Gewinn über die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG. Ich trage alles zusammen, ordne es richtig zu und zeige Ihnen, was am Ende übrig bleibt. Ob diese Form für Sie passt, klären wir gleich zu Beginn. Mehr zu Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
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Kostenrechnung und Kalkulation
Damit Sie Ihre Kosten kennen und fundierte unternehmerische Entscheidungen treffen können.
Viele wissen ungefähr, was ein Auftrag einbringt, aber nicht genau. Ich rechne mit Ihnen durch, welche Kosten wirklich anfallen und was das für Ihre Preise bedeutet. Das hilft, wenn ein Angebot ansteht oder Sie überlegen, ob sich eine Anschaffung lohnt.
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Umsatzsteuermeldungen
Erstellung und Übermittlung Ihrer Umsatzsteuervoranmeldungen und Zusammenfassenden Meldungen.
Voranmeldungen haben feste Termine, und die sollen Sie nicht beschäftigen müssen. Ich erstelle die Meldung und reiche sie für Sie ein. Das gilt auch für die Zusammenfassende Meldung, wenn Sie Lieferungen oder Leistungen an Unternehmen in anderen EU-Ländern erbringen. Mehr zu Umsatzsteuermeldungen
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Buchhaltungsorganisation
Einrichtung Ihrer Buchhaltung und Beratung zu den damit verbundenen Abläufen.
Ob Sie gerade gründen oder die bisherigen Abläufe nicht mehr passen: Gemeinsam legen wir fest, wie Belege gesammelt und abgelegt werden und wer was bis wann erledigt. Danach läuft es deutlich ruhiger.
Was nicht zu meinem Aufgabenbereich gehört
Jahresabschlüsse (Bilanzen) sowie Einkommen- und Körperschaftsteuererklärungen sind nicht Teil meiner Berufsberechtigung nach § 3 BiBuG. Dafür brauchen Sie eine Steuerberatung. Ihre laufende Buchhaltung kann ich trotzdem übernehmen, die Steuerberatung bekommt dann übersichtliche Unterlagen von Ihnen.
Häufige Fragen zu meinen Leistungen
Welche Unterlagen brauchen Sie für die laufende Buchhaltung?
Vor allem Ausgangs- und Eingangsrechnungen, Kontoauszüge und, falls Sie Bargeschäfte haben, Kassabelege. Was sonst noch dazukommt und auf welchem Weg Sie mir alles übergeben, vereinbaren wir am Anfang.
Was ist eine Saldenliste?
Eine Übersicht über alle Konten Ihrer Buchhaltung mit ihren aktuellen Ständen. Sie sehen darin auf einen Blick, wie hoch zum Beispiel Ihre Erlöse und Aufwände bisher sind.
Was unterscheidet die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung von der doppelten Buchhaltung?
Bei der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung zählt grundsätzlich, wann das Geld tatsächlich geflossen ist. Die doppelte Buchhaltung bucht jeden Geschäftsfall auf zwei Konten und mündet in eine Bilanz. Sie ist aufwendiger und je nach Rechtsform und Umsatz Pflicht.
Wie oft muss ich eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben?
Das richtet sich nach Ihrem Vorjahresumsatz. Liegt er über 100.000 Euro, ist die Voranmeldung monatlich fällig, sonst in der Regel vierteljährlich. Abgabetermin ist jeweils der 15. des zweitfolgenden Monats. Bei kleinen Umsätzen kann sie auch ganz entfallen.
Wann brauche ich eine Zusammenfassende Meldung?
Wenn Sie Waren an Unternehmen in anderen EU-Ländern liefern oder dort bestimmte Leistungen für Unternehmen erbringen. In der Meldung stehen die UID-Nummern Ihrer Geschäftspartner und die jeweiligen Beträge.
Wofür braucht ein kleiner Betrieb eine Kalkulation?
Damit Sie wissen, ab welchem Preis ein Auftrag tatsächlich etwas einbringt. Wer nur Material und die eigene Arbeitszeit rechnet, vergisst schnell Fixkosten wie Miete, Versicherung oder Fahrzeug.
Wie lange muss ich Belege aufbewahren?
Grundsätzlich sieben Jahre. Für bestimmte Unterlagen, etwa zu Grundstücken, gelten längere Fristen. Wenn wir Ihre Buchhaltung einrichten, legen wir auch fest, wie und wo Sie alles ablegen.
Was ist der Unterschied zwischen Buchhalterin und Steuerberatung?
Ich kümmere mich um die laufende Buchhaltung, die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, die Kalkulation und die Umsatzsteuermeldungen. Jahresabschlüsse sowie Einkommen- und Körperschaftsteuererklärungen übernimmt eine Steuerberatung. Beides lässt sich gut kombinieren.
Kann ich auch während des Jahres zu Ihnen wechseln?
Ja. Dafür brauche ich die bisherigen Unterlagen und den letzten Stand Ihrer Buchhaltung. Wir schauen uns gemeinsam an, ab wann der Wechsel am besten passt.
Nicht sicher, was Sie brauchen?
Das müssen Sie vor unserem Gespräch auch nicht wissen. Erzählen Sie mir kurz von Ihrem Unternehmen, den Rest klären wir gemeinsam.