Umsatzsteuervoranmeldung
Die Voranmeldung kommt zuverlässig jeden Monat oder jedes Quartal, egal wie viel gerade los ist. Ich erstelle sie für Unternehmen in Wiener Neustadt, Sollenau, Neunkirchen und Umgebung und übermittle sie für Sie.
Dasselbe gilt für die Zusammenfassende Meldung, wenn Sie Geschäfte mit Unternehmen in anderen EU-Ländern machen. Sie liefern die Unterlagen, die Termine behalte ich im Blick.
Was ich für Sie übernehme
- Umsatzsteuervoranmeldung erstellen
- Voranmeldung für Sie an das Finanzamt übermitteln
- Zusammenfassende Meldung erstellen und übermitteln
- Ihnen sagen, welcher Betrag bis wann zu zahlen ist
Die Zahlung ans Finanzamt veranlassen Sie selbst.
Wann die Voranmeldung fällig ist
Der Zeitraum hängt vom Umsatz des Vorjahres ab. Die Voranmeldung ist jeweils am 15. des zweitfolgenden Monats fällig, und bis dahin muss auch eine Zahllast bezahlt sein.
| Umsatz im Vorjahr | Zeitraum | Beispiel |
|---|---|---|
| Über 100.000 Euro | Monat | Jänner: bis 15. März |
| Bis 100.000 Euro | Kalendervierteljahr | 1. Quartal: bis 15. Mai |
Bei kleinen Umsätzen kann die Voranmeldung ganz entfallen. Stand: November 2026, Details beim Unternehmensserviceportal.
Die Zusammenfassende Meldung
Sie brauchen sie, wenn Sie Waren an Unternehmen in anderen EU-Ländern liefern oder dort bestimmte Leistungen für Unternehmen erbringen. Darin stehen die UID-Nummern Ihrer Geschäftspartner und die jeweiligen Beträge.
Abzugeben ist sie bis zum Ende des Monats, der auf den Meldezeitraum folgt. Das ist also ein anderer Termin als bei der Voranmeldung. Fällt in einem Zeitraum nichts an, ist auch keine Meldung nötig.
- Rechtzeitig melden Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen ist die fristgerechte Meldung Voraussetzung für die Steuerfreiheit.
- UID-Nummer prüfen Lassen Sie sich die gültige UID-Nummer Ihres Kunden geben, bevor Sie die Rechnung schreiben.
- Leistungsdatum zählt Bei Leistungen an EU-Unternehmen kommt es auf den Zeitpunkt der Leistung an, nicht auf das Rechnungsdatum.
Was ich von Ihnen brauche
Damit die Meldung rechtzeitig fertig wird, sollten die Unterlagen früh genug vor dem 15. bei mir sein. Einen festen Abgabetag vereinbaren wir gemeinsam.
- Ausgangsrechnungen Alle Rechnungen aus dem Zeitraum, bei EU-Kunden mit deren UID-Nummer.
- Eingangsrechnungen Sie sind die Grundlage für Ihren Vorsteuerabzug.
- Einkäufe im Ausland Rechnungen aus anderen Ländern gesondert kennzeichnen, weil sie steuerlich anders behandelt werden können.
Häufige Fragen zur Umsatzsteuervoranmeldung
Was bedeutet Zahllast und was Gutschrift?
Aus der Umsatzsteuer auf Ihre Einnahmen wird die Vorsteuer aus Ihren Eingangsrechnungen herausgerechnet. Bleibt ein Betrag zu zahlen, ist das die Zahllast. Ist die Vorsteuer höher, ergibt sich eine Gutschrift vom Finanzamt.
Kann ich freiwillig monatlich abgeben?
Ja. Auch wenn Ihr Vorjahresumsatz höchstens 100.000 Euro beträgt, können Sie den Monat als Zeitraum wählen. Diese Wahl gilt dann für das ganze Kalenderjahr. Das kann sich lohnen, wenn Sie regelmäßig Gutschriften erwarten.
Muss ich als Kleinunternehmer etwas melden?
Bei Umsätzen bis 55.000 Euro stellen Kleinunternehmer in der Regel keine Umsatzsteuer in Rechnung. Eine Zusammenfassende Meldung kann aber trotzdem nötig sein, wenn Sie Leistungen an Unternehmen in anderen EU-Ländern erbringen.
Was passiert, wenn ein Termin versäumt wird?
Dann können Zuschläge anfallen, und bei innergemeinschaftlichen Lieferungen hängt sogar die Steuerfreiheit an der rechtzeitigen Zusammenfassenden Meldung. Wenn Unterlagen spät dran sind, melden Sie sich deshalb lieber früh als gar nicht.
Übernehmen Sie auch die Umsatzsteuer-Jahreserklärung?
Die Jahreserklärung übernimmt in der Regel Ihre Steuerberatung. Ich kümmere mich um die laufenden Voranmeldungen und Zusammenfassenden Meldungen.
Geben Sie die Termine einfach ab
Sagen Sie mir, wie Sie heute melden und wann die nächste Voranmeldung ansteht. Das geht auf Deutsch und auf Türkisch.